Bitte erkundigen Sie sich immer rechtzeitig vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme betreffend Förderungsmöglichkeiten!
Bundesweite Förderungsmöglichkeiten
AMS – Arbeitsmarktservice
Bitte informieren Sie sich immer rechtzeitig vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme über Förderungsmöglichkeiten bei Ihrer/m BeraterIn beim Arbeitsmarktservice.
Qualifizierungsförderung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds
Das Ansuchen ist vom Arbeitgeber vor Schulungsbeginn bei der Landesgeschäftsstelle des AMS zu stellen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer/m BeraterIn beim Arbeitsmarktservice.
Gewerkschaften
Als Gewerkschaftsmitglied sind Einzelförderungen möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gewerkschaft.
Steuervorteile
Arbeitsnehmerveranlagung (Lohnsteuerjahresausgleich):
Sie können die Kosten für berufsbezogene Fortbildungskosten im Rahmen Ihrer Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen.
Anerkannt werden Kurskosten, Skripten und Fachliteratur, Kilometergeld für zusätzliche Wegstrecken, ev. Tagesgelder, Nächtigungskosten.
Aus- und Fortbildungskosten sind als Werbungskosten absetzbar, sofern diese insgesamt mit anderen Werbungskosten das jährliche Werbungskostenpauschale übersteigen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Arbeiterkammer (Abteilung Steuerrecht) bzw. bei Ihrem Finanzamt.