Förderungsmöglichkeiten

Bitte erkundigen Sie sich immer rechtzeitig vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme betreffend Förderungsmöglichkeiten!

Bundesweite Förderungsmöglichkeiten

AMS – Arbeitsmarktservice

Bitte informieren Sie sich immer rechtzeitig vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme über Förderungsmöglichkeiten bei Ihrer/m BeraterIn beim Arbeitsmarktservice.

Qualifizierungsförderung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds

Das Ansuchen ist vom Arbeitgeber vor Schulungsbeginn bei der Landesgeschäftsstelle des AMS zu stellen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer/m BeraterIn beim Arbeitsmarktservice.

Gewerkschaften

Als Gewerkschaftsmitglied sind Einzelförderungen möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gewerkschaft.

Steuervorteile

Arbeitsnehmerveranlagung (Lohnsteuerjahresausgleich):

Sie können die Kosten für berufsbezogene Fortbildungskosten im Rahmen Ihrer Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen.
Anerkannt werden Kurskosten, Skripten und Fachliteratur, Kilometergeld für zusätzliche Wegstrecken, ev. Tagesgelder, Nächtigungskosten.

Aus- und Fortbildungskosten sind als Werbungskosten absetzbar, sofern diese insgesamt mit anderen Werbungskosten das jährliche Werbungskostenpauschale übersteigen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Arbeiterkammer (Abteilung Steuerrecht) bzw. bei Ihrem Finanzamt.

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