Förderungsmöglichkeiten
NÖ Bildungsförderung
Eine Bildungsförderung in der Höhe von 50 % bzw. 80 % der Kurskosten bis zu insgesamt € 2.640,-- (innerhalb von 6 Jahren ab Erstanstragstellung) erhalten alle ArbeitnehmerInnen, KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitsuchend gemeldet sind und keine Leistung vom AMS erhalten, SozialhilfebezieherInnen, ArbeitnehmerInnen, die einen Meister- oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs besuchen und während dieser Zeit arbeitslos/karenziert sind, ArbeitnehmerInnen, die einen Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss bzw. einen Vorbereitungskurs für die Berufsreifeprüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung besuchen, wenn der Kurs bei einem von der Donau-Universität Krems zertifizierten Bildungsträger absolviert wurde.
Anträge müssen innerhalb der Einreichfrist, bis spätestens ein Jahr nach Ende des Kurses, unter Beilage der erforderlichen Belege und Bestätigungen beim zertifizierten Kursinstitut abgegeben werden..
NAF - NÖ Arbeitnehmerförderung Hr. Wolfgang Schandl Telefon: 02262/9025-11225 Bankmannring 5 A-2100 Korneuburg www.noe.gv.at
OÖ Bildungsförderung
Wer wird gefördert?
- Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, die in Oberösterreich arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt, die als höchste Qualifikation den Abschluss (Matura) einer AHS oder BHS aufweisen
- Personen in Karenz, KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, WiedereinsteigerInnen
- Geringfügig Beschäftigte
- KrankenpflegeschülerInnen während ihrer Ausbildung für Zusatzausbildungen
- Ein-Personen-UnternehmerInnen, die in Oberösterreich arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt, die als höchste Qualifikation den Abschluss (Matura) einer AHS oder BHS aufweisen
Wien:
waff - Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfond Nordbahnstr. 36 A-1020 Wien Telefon: 217 48-0 Montag bis Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr, Freitag 8.00 - 12.30 Uhr Telefon: 217 48-555, Fax: 217 48-530 www.waff.atBundesweite Förderungsmöglichkeiten
AMS - Arbeitsmarktservice
Bitte informieren Sie sich über Förderungsmöglichkeiten bei Ihrer/m BeraterIn beim Arbeitsmarktservice.
Qualifizierungsförderung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds
Das Ansuchen ist vom Arbeitgeber vor Schulungsbeginn bei der Landesgeschäftsstelle des AMS zu stellen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer/m BeraterIn beim Arbeitsmarktservice.
Förderung durch die Stiftung Mentor - Implacement Stiftung - Forum Personal
Durch Antrag der Dienststelle über das AMS bei der Stiftung Mentor kann bei berufsspezifisch notwendiger Weiterbildung die Förderung beantragt werden. Ziel ist es, Arbeitsuchende optimal für ihren zukünftigen Arbeitsplatz zu qualifizieren, während sie sich gleichzeitig bereits während der Ausbildung am neuen Arbeitsplatz einarbeiten.
Wien: Neustiftgasse 119,A-1070 Wien, Tel. 01-5222700
(weitere Standorte der Stiftung Mentor
in Oberösterreich: Schererstraße 18/3,
A-4020 Linz, Tel. 0732-370152-0,
Steiermark und Burgenland) http://www.mentor.at/
Gewerkschaften
Als Gewerkschaftsmitglied sind Einzelförderungen möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gewerkschaft.
Steuervorteile
Arbeitsnehmerveranlagung (Lohnsteuerjahresausgleich):
Sie können die Kosten für berufsbezogene Fortbildungskosten im Rahmen Ihrer Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen.
Anerkannt werden Kurskosten, Skripten und Fachliteratur, Kilometergeld für zusätzliche Wegstrecken, ev. Tagesgelder, Nächtigungskosten.
Aus- und Fortbildungskosten sind als Werbungskosten unbegrenzt absetzbar, sofern diese insgesamt mit anderen Werbungskosten das jährliche Werbungskostenpauschale übersteigen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Arbeiterkammer (Abteilung Steuerrecht) bzw. bei Ihrem Finanzamt.
Förderungen für Seminare